| Im allgemeinen hängen Reaktionsgeschwindigkeiten von den Konzentrationen
der reagierenden Substanzen ab. In der Alltagserfahrung heißt diese Aussage dann:
Viel hilft viel". Erklären lässt sich dieser Umstand mit der sogenannten
Kollisionstheorie: bei hohen Konzentrationen sind zahlreiche Moleküle in einem gegebenen
Volumen zusammen, es kommt daher zu häufigeren Zusammenstößen, in denen die
reagierenden Ausgangs- stoffe in die Endprodukte verwandelt werden, die Reaktion läuft
also schneller ab. Für jede Reaktion versucht man nun, die Beziehung zwischen der
Reaktionsgeschwindigkeit, also der Konzentrationsänderung pro Zeit und der
Konzentration der Reaktanden in einer mathematischen Gleichung anzugeben. Diese Gleichung
nennt man ein Geschwindigkeitsgesetz, weil sie zwei Größen über eine Funktion
miteinander fest verknüpft. Zuerst erfolgt die Verknüpfung über eine Proportionalität:
je mehr von dem Stoff A2 und B2 vorhanden ist, desto
schneller die Reaktion. Es könnte auch heißen: Je mehr von dem Stoff A2 oder
B2 vorhanden ist, desto schneller die Reaktion. Was stimmt,
muss
experimentell herausgefunden werden. Die Reaktionsgleichung gibt darüber keine Aussage
her, sie sagt nur, dass zur Entstehung von AB eben A und B vorhanden sein
muss. Wer
aber von den beiden Partnern die Reaktionsgeschwindigkeit bestimmt, beide oder einer
alleine, ist eine Frage des Experiments.
Aus der Proportionalitätsbeziehung: Je mehr von A2 und/oder B2
vorhanden sind, desto schneller entsteht AB" entsteht durch Einführung einer Proportionalitätskonstanten
eine Aussage in der Form einer Funktion: Die Reaktionsgeschwindigkeit ist eine
Funktion der Konzentration von A2 und/oder B2, die
Proportionalitätskonstante wird zur Reaktionsgeschwindigkeitskonstanten. Sie
hängt dann nur noch von den Parametern der Reaktion ab, d.h. Druck und/oder Temperatur
und von der Komponente, auf die sie sich bezieht.
1. Beispiel: N2O5 (Distickstoffpentoxid) zersetzt sich von
alleine zu NO2 und O2. Die Geschwindigkeit ist direkt proportional
der N2O5-Konzentration.
Die Reaktionsgleichung lautet: 2 N2O5(g) > 4 NO2(g)
+ O2(g)
Die Geschwindigkeitsgleichung lautet: RG(N2O5) = - k * c(N2O5)
2. Beispiel: NO2 (Stickstoffdioxid) reagiert mit HCl
(Chlorwasserstoffgas) zu Stickoxid NO, Wasser und Chlorgas.
Die Reaktionsgleichung lautet: NO2(g) + 2 HCl(g) -----> NO(g) + H2O(g)
+ Cl2(g)
Die Reaktionsgeschwindigkeit ist dem Produkt der Konzentrationen von NO2 und
HCl proportional: wenn die Konzentrationen verdoppelt werden, vervierfacht sich die
Reaktionsgeschwindigkeit. Also lautet die Geschwindigkeitsgleichung: RG(NO2) =
- k * (c(NO2)*c(HCl)
3. Beispiel: Stickoxid NO reagiert mit Wasserstoff zu Stickstoff und
Wasserdampf.
Die Reaktionsgleichung lautet: 2 NO(g) + 2 H2(g) -------> N2(g) +
2 H2O(g)
Das Geschwindigkeitsgesetz lautet: RG(N2) = k * c2(NO) * c(H2)
Die Reaktionsgeschwindigkeit ist also dem Produkt der NO-Konzentration im Quadrat und der
Wasserstoff-Konzentration proportional. Sie ist nicht dem Quadrat der
Wasserstoffkonzentration proportional, wie aus der Reaktionsgleichung zu erwarten wäre.
Alle drei Beispiele zeigen: Das Geschwindigkeitsgesetz kann nicht aus der
Reaktionsgleichung abgeleitet werden, scheinbare Übereinstimmungen in den
Koeffizienten und Exponenten sind in der Regel zufällig und nicht systembedingt.
Der Grund für die Nichtübereinstimmung der Koeffizienten in der Reaktionsgleichung
mit den Exponenten der Konzentrationen im Geschwindigkeitsgesetz liegt darin, dass der
wirkliche Mechanismus der chemischen Reaktion nicht in einem gleichzeitigen Zusammenstoß
so vieler Moleküle besteht, wie sie die Reaktions- gleichung angibt. Im 3. Beispiel
müssten vier Moleküle gleichzeitig reagieren, d.h. zusammenstoßen, um zu den
gewünschten Produkten zu kommen. Das jedoch ist äußerst unwahrscheinlich bzw. nur
äußerst gering wahrscheinlich.
In Wirklichkeit baut sich der Gesamtmechanismus aus einer Reihe kleinerer Schritte auf,
die vorwiegend aus Zusammenstößen zweier Moleküle bestehen, deren Produkt/e
(Zwischenverbindung/en) dann wieder einen Zweierstoß eingehen usw. Das experimentell
gewonnene Geschwindigkeitsgesetz ist jedoch eine Zusammen- fassung aller dieser
Einzelschritte, die Konzentrationen der Reaktionspartner beeinflussen es in komplizierter
Weise. Die Erforschung des Geschwindigkeitsgesetzes ist nur der 1. Schritt bei der
Aufklärung des tat- sächlichen Reaktionsmechanismus, und nicht mehr. Nur bei einfachen,
in einem Schritt ablaufenden Reak- tionen, stimmt die Ordnung des Geschwindigkeitsgesetzes
mit den Koeffizienten der Reaktionsgleichung überein, und das gilt fast ausschließlich
für Zersetzungs- und Zerfallsreaktionen 1. Ordnung sowie bei relativ seltenen Reaktionen
2. Ordnung, die durch den Zusammenstoß zweier Moleküle gekennzeichnet sind und nicht
durch Nebenreaktionen verkompliziert werden.
Während also das Geschwindigkeitsgesetz
die funktionale Beziehung zwischen der Reaktions- geschwindigkeit eines Stoffes und der Konzentration desselben oder eines anderen,
an der Reaktion beteiligten Stoffes formuliert, wobei die Geschwindigkeitskonstante dann
nur noch den Zahlenwert angibt, nennt die Reaktionsordnung die Summe der Exponenten
der Konzentrationsparameter im Geschwindigkeitsgesetz.
Im 1. Beispiel ist die Zersetzung von N2O5 eine Reaktion
1. Ordnung, da der Exponent des Konzentrationsterms c(N2O5) gleich 1
ist.
Im 2. Beispiel, der Reaktion von NO2 mit HCl, ist die Reaktion erster
Ordnung bezüglich NO2, erster Ordnung bezüglich HCl und so insgesamt eine
Reaktion 2. Ordnung.
Im 3. Beispiel ist die Reaktion zweiter Ordnung bezüglich NO, weil dessen
Konzentration im Quadrat vorkommt und erster Ordnung bezüglich der
Wasserstoff-Konzentration, insgesamt also dritter Ordnung.
Wie schon gesagt, muss das Geschwindigkeitsgesetz und die Reaktionsordnung
experimentell bestimmt werden. Aus der Reaktionsgleichung sind sie nicht abzuleiten. Die
Reaktionsordnung kann auch gebrochenzahlig sein oder Null betragen: Acetaldehyd zersetzt
sich bei 450 °C an einer Goldoberfläche mit der Reaktionsordnung 3/2, die Zersetzung von
N2O bei hohen Temperaturen verläuft nach einer Reaktion 0. Ordnung, d.h.
hängt von keiner Konzentration ab, sondern nur von der Temperatur und dem Druck. Chemisch
ähnliche Reaktionen müssen nicht dem gleichen Geschwindigkeitsgesetz folgen und
Geschwindigkeitsgesetze können mitunter komplizierte Gleichungen darstellen.
Übersicht:
Reaktion 0. Ordnung
Das Geschwindigkeitsgesetz für die Reaktion des Reaktanden A lautet:
RG(A) = dc(A)/dt = -k * c0(A) = - k
Reaktion 1. Ordnung
Das Geschwindigkeitsgesetz für die Reaktion des Reaktanden A lautet:
RG(A) = dc(A)/dt = -k * c(A) bzw. dc(A)/c(A) = - k* dt
Reaktion 2. Ordnung
Das Geschwindigkeitsgesetz für die Reaktion des Reaktanden A lautet:
RG(A) = dc(A)/dt = -k * c2(A) bzw. dc(A)/c2(A) = - k* dt
Die Geschwindigkeit einer Reaktion hängt vom Mechanismus ab, mit dem sich die Reaktion
vollzieht. Der Reaktionsmechanismus beschreibt aber auch, wie die
Reaktionsgeschwindigkeit von den Konzentrationen der Ausgangsprodukte abhängt. Eine
kinetische Untersuchung untersucht also das Verhältnis zwischen Reaktionsgeschwindigkeit
und den Konzentrationen der Ausgangsstoffe, um einen Mechanismus für die Reaktion
vorzuschlagen. Gibt es hierfür keine einfachen Lösungen, ist es sehr wahrscheinlich,
dass der Mechanismus über mehrere Einzelschritte (Elementarreaktionen) verläuft, die in
der Summe den Mechanismus beschreiben.
Die meisten Reaktionen vollziehen sich in einem komplizierten Mechanismus, an dem
verschiedene Elementarreaktionen beteiligt sind, in denen unterschiedliche
Bindungen der Ausgangsstoffe und Zwischenprodukte gebrochen und neu geschlossen werden.
Damit man Reaktionen mit komplexeren Mechanismen verstehen kann, müssen zuerst die
Geschwindigkeitsbeziehungen für Elementarreaktionen formuliert werden.
Unter einer Elementarreaktion versteht man nun eine Reaktion, die durch eine
einzelne Kollision der Ausgangsstoffe entsteht. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle
Zusammenstöße der Ausgangsstoffe zu einer Reaktion führen, im Gegenteil: nur einer
kleiner Bruchteil der Kollisionen führt zu Stoffumwandlungen, damit zu einer
feststellbaren Reaktion. Welche Voraussetzungen und Bedingungen daran geknüpft sind, wird
noch zu erörtern sein.
Wenn nur eines der Teilchen in der Kollision reagiert, d.h. unter Bindungsbruch und
-neubildung sich verändert, spricht man von einer monomolekularen Reaktion. D.h. das
andere, an der Kollision beteiligte Teilchen muss sich nicht unbedingt verändern, damit
sich das erstere verändern kann.
Wenn beide an der Kollision beteiligten Teilchen eine Reaktion eingehen, spricht man
von einer bimolekularen Reaktion. Dabei kann es sich um zwei verschiedene Teilchen oder um
zwei Teilchen derselben Sorte handeln. Trimolekulare Reaktionen oder Elementarreaktionen
mit vier und mehr Teilchen sind äußerst unwahrscheinlich.
Die Geschwindigkeitsbeziehung für eine Elementarreaktion kann durch
Anwendung eben dieser Reaktionsgleichung formuliert werden, das gilt aber ausdrücklich
nicht für die Gesamtreaktion. Sind an einer bimolekularen Elementarreaktion zwei Stoffe A
und B beteilt, lautet das Geschwindigkeitsgesetz:
RG(AB) = k * c(A) * c(B) .
Sind an der bimolekularen Elementarreaktion jedoch nur Teilchen des Ausgangsstoffes
vorhanden, so lautet das Geschwindigkeitsgesetz:
RG (A) = k * c(A) * c(A) = k * c2(A) .
Allgemein: Das Geschwindigkeitsgesetz einer Elementarreaktion ist das Produkt der
Konzentrationen der Ausgangsstoffe mit einem Exponenten, der der Zahl der reagierenden
Teilchen dieses Typs entspricht.
Es sei noch mal betont: die Formulierung der Geschwindigkeitsbeziehung durch
Anwendung der stöchio- metrischen Reaktionsgleichung gilt nur für Elementarreaktionen.
Für die meisten chemischen Reaktionen, die aus einer Folge von Einzelschritten bestehen,
kann also die Geschwindigkeitsbeziehung nicht aus der stöchio- metrischen Gleichung
ermittelt werden, es sei denn, die Reaktionsgleichung für die Gesamtreaktion und für die
Elementarreaktionen seien identisch.
Hat man für eine Reaktion einen Mechanismus in einer Folge von Einzelschritten
formuliert, dann können die experimentell bestimmten Geschwindigkeitsbeziehungen der
einzelnen Schritte (Elementarreaktionen) mit den aus dem Mechanismus abgeleiteten
Beziehungen verglichen werden. Wenn beide Beziehungen über- ein- stimmen, dann mag der
vorgeschlagene Mechanismus korrekt sein. Verschiedene Mechanismen können dieselben
Geschwindigkeitsbeziehungen aufweisen, aus diesem Grunde ist die Übereinstimmung mit der
experimentell ermittelten Geschwindigkeitsbeziehung noch kein Beweis für die Richtigkeit
des Mechanismus.
Zur Vereinfachung der Komplexität des Sachverhalts geht man methodisch nun so vor,
dass man die einzelnen Elementarreaktionen in ihrer Geschwindigkeit unterscheidet, was
sicher sehr wahrscheinlich ist und aus den einzelnen Reaktionsschritten einen langsamen,
und deswegen geschwindigkeitsbestimmenden Schritt herausdestilliert. Für diesen
geschwindigkeitsbestimmenden Schritt wird eine Geschwindigkeitsbeziehung entsprechend dem
Mechanismus dieses Schritts formuliert, die anderen schnellen, nicht geschwindig-
keitsbestimmenden Schritte fallen dann nicht einfach weg, sondern können durch
Beziehungen zwischen verschiedenen Elementarreaktionen gleichsam elimiert"
werden.
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