Es ist spezifische Aufgabe der folgenden Regelungen, das Anforderungsniveau für die Prüfungen im Fach zu beschreiben, die Aufgabenstellungen zu strukturieren und eine Beurteilung der Prüfungsleistungen nach verständlichen. einsehbaren und vergleichbaren Kriterien zu ermöglichen.
Entscheidend für die Vergleichbarkeit der Anforderungen ist die Konstruktion der Prüfungsaufgaben, die nach dem Beschluss der KMK1 in allen Bundesländern nach vereinbarten Grundsätzen erfolgen soll. Diese Grundsätze helfen zugleich, die Beurteilung der Prüfungsbedingungen transparent zu machen.
Zu diesen vereinbarten Grundsätzen gehört die Feststellung, dass den Bedingungen einer schulischen Prüfung zur allgemeinen Hochschulreife die bloße Wiedergabe gelernten Wissens ebenso wenig entspricht wie eine Überforderung durch Problemfragen, die von der Schülerin bzw. dem Schüler in der Prüfungssituation nicht angemessen bearbeitet werden können. Der Schwerpunkt der Anforderungen liegt in der Abiturprüfung in Bereichen, die mit selbstständigem Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte sowie Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen beschrieben werden können.
Die Abiturprüfungsanforderungen sollen deshalb in allen Fächern durch drei Anforderungsbereiche strukturiert werden:
Anforderungsbereich I: (z.B.
Wiedergabe von Kenntnissen)
Anforderungsbereich II: (z.B. Anwenden
von Kenntnissen)
Anforderungsbereich III: (z.B. Problemlösen
und Werten)
Die Anforderungsbereiche sind für die Lehrerinnen und Lehrer als Hilfsmittel für die Aufgabenkonstruktion gedacht. Sie sollen:
In der Abiturprüfung sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler möglichst differenziert erfasst werden. Hierbei sind die mit den Aufgaben verbundenen Erwartungen drei Anforderungsbereichen bzw. Leistungsniveaus zuzuordnen, die im Folgenden beschrieben sind.
Der Anforderungsbereich I umfasst
Dazu kann gehören:
| 1. | Wiedergeben von Daten und Fakten sowie von Stoffnamen und Stoffeigenschaften, Begriffen, Größen und Einheiten und ihren Definitionen |
| 2. | Wiedergeben von Gesetzen, chemischen Formeln, Reaktionen und Reaktionsgleichungen, Modellvorstellungen, Stoffklassen und Strukturtypen |
| 3. | Wiedergeben von ihm Unterricht eingehend erörterten Fragestellungen und Zusammenhängen |
| 4. | Beschreiben von in der Chemie verwendeten Verfahren und Experimentiertechniken |
| 5. | Kennen möglicher Gefahren, die mit der Herstellung und Anwendung bestimmter Stoffe in Labor, Industrie, Wirtschaft und Alltag verbunden sind |
| 6. | sicheres Handhaben von gebräuchlichen Laborgeräten und Chemikalien |
| 7. | Aufbauen von Apparaturen nach Anweisung oder aus der Erinnerung |
| 8. | Durchführen von Versuchen nach geübten Verfahren mit bekannten Geräten |
| 9. | Protokollieren einer Versuchsdurchführung, ggf. mit Versuchsskizze |
| 10. | Aufnehmen und Darstellen von Messergebnissen in Form von Tabellen oder in einer Grafik auf eine im Unterricht behandelte Weise |
| 11. | Durchführen einfacher Rechnungen |
| 12. | Beschreiben von Beobachtungen |
| 13. | Entnehmen von Daten und Informationen aus Tabellenwerken und aus der Fachliteratur |
| 14. | Beschreiben von aus dem Zusammenhang bekannten, fachübergreifenden Zusammenhängen |
| 15. | Wiedergeben der Bedeutung wichtiger Stoffe, Reaktionen und Verfahren in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. |
Der Anforderungsbereich II umfasst:
Dazu kann gehören:
| 1. | Sachgerechtes Wiedergeben von komplexen chemischen Zusammenhängen |
| 2. | Zuordnen beobachteter oder vorgegebener chemischer Reaktionen zu einzelnen Reaktionstypen, die im Unterricht behandelt wurden |
| 3. | Verbalisieren von qualitativen und quantitativen Versuchsergebnissen und Gesetzen |
| 4. | Erläutern von Zusammenhängen zwischen Daten, Phänomenen und Modellen an vorgebebenen Beispielen bei vertrauter Aufgabenstruktur |
| 5. | Anwenden von chemischen Begriffen, Modellvorstellungen und Gesetzen zur Lösung von Fragen, die im Unterricht an analogen Beispielen behandelt wurden |
| 6. | Übertragen von im Unterricht behandelten Gesetzmäßigkeiten der Wechselwirkungen zwischen Teilchen auf beobachtete oder vorgegebene Vorgänge und Erscheinungen; Formulieren der entsprechenden Reaktionsgleichungen |
| 7. | Planen von einfachen Versuchen zur Lösung vorgegebener Fragestellungen; Durchführen selbstgeplanter Experimente |
| 8. | Auswerten von Beobachtungen und Messergebnissen nach bekanntem Muster |
| 9. | Erörtern von Fehlerquellen; Einschätzen der Messgenauigkeit verwendeter Geräte |
| 10. | Interpretieren von Tabellen und grafischen Darstellungen mit Methoden, die im Unterricht behandelt wurden |
| 11. | Anwenden von elementaren mathematischen Beziehungen auf einfache chemische Sachverhalte |
| 12. | Anwenden des im Unterricht vermittelten chemischen Grundwissens auf Umweltprobleme und technische Prozesse |
| 13. | sachverständiges Wiedergeben von Berichten und Veröffentlichungen über chemische und fachübergreifende Inhalte. |
Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Dazu kann gehören:
| 1. | Finden und Formulieren der sich aus einem Sachverhalt ergebenden neuen Fragestellungen |
| 2. | eigenständiges Finden und Anwenden der zur Problemlösung erforderlichen Methoden und Verfahren |
| 3. | Auswählen und Verknüpfen von bekannten Daten, Fakten und Gleichungen bei neuartiger Aufgabenstruktur |
| 4. | Deuten von bisher nicht im Unterricht behandelten Beobachtungen und Versuchssergebnissen |
| 5. | Auffinden von bekannten Wechselbeziehungen zwischen Stoffeigenschaften und Molekülstrukturen an im Unterricht nicht behandelten Stoffen |
| 6. | Aufstellen von begründeten Voraussagen über Eigenschaften und Reaktionsverhalten ausgewählter Stoffe |
| 7. | Zerlegen komplexer chemischer Reaktionsabläufe in ihre Einzelelemente |
| 8. | Entwickeln alternativer Lösungsvorschläge, wenn diese in der Aufgabenstellung gefordert wird |
| 9. | Überprüfen und Beurteilen der Stimmigkeit eines Argumentationszusammenhangsin einem vorgegebenen Text aus der Sicht der Chemie |
| 10. | Planen (und gegebenenfalls Durchführen) von Experimenten zu vorgegebenen oder selbst gefundenen Fragestellungen |
| 11. | Auffinden, Darstellen und Bewerten von fächerübergreifenden Aspekten, z.B. aus der Biologie, Ökologie, Medizin, Technik, Wirtschaft unter chemischen Gesichtspunkten |
| 12. | kritische Beurteilung von chemischen Sachverhalten, Forschungsvorhaben, Produktionsprozessen, auch unter ethischen Gesichtspunkten. |
1: Vereinbarung über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung. Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 1. Juli 1979, i. d. F. vom 1. Dezember 1989;
Ein Großteil der Schüler weiß genau, dass es bei den Prüfungsvorbereitungen auf ein hohes Maß an Konzentration ankommt. Auch ein effizientes Lernen will gelernt sein. Während ihrer schulischen Laufbahn haben viele Schüler allerdings die individuell beste Lernmethode für sich bereits entdeckt.
Darüber hinaus ist es sehr hilfreich, wenn man alle Unterlagen
und
Büroartikel, die für die
Prüfungsvorbereitungen benötigt werden, stets in Ordnung hält.
Dazu ist eine übersichtliche Gestaltung verschiedener
Lernmaterialien wichtig, da ansonsten viel Zeit mit der Suche
nach den richtigen Unterlagen verschwendet wird. Um sich einen guten Überblick
über den
Prüfungsstoff
zu verschaffen, kann man beispielsweise
Ordner
bedrucken, sodass direkt zu erkennen ist, welche Inhalte darin
jeweils abgeheftet sind. Dabei ist eine Sortierung nach Unterrichtsfächern
sinnvoll, da so zusammengehörige Themen gemeinsam abgeheftet sind. Es sind aber
je nach individueller Lernstrategie auch andere Systematiken denkbar.
Die Abiturprüfungen stellen demnach komplexe Anforderungen an die Schüler. Der Unterrichtsstoff soll nicht nur auswendig gelernt werden, sondern die Abiturienten sollen ihn auch anwenden können. Vor den Prüfungen sind die Schüler meist sehr nervös und fragen sich häufig, ob sie genug gelernt haben. Doch bei den wenigsten Schülern kommt das Lernen neben der Planung des Abi Balls und der Gestaltung der Abi-Shirts zu kurz.
Außerdem ist es sinnvoll, den Schülerausweis, der heutzutage oft in Form
einer
Plastikkarte
ausgegeben wird, für die Anmeldung in der Schulbibliothek zu nutzen. Diese
bietet oft eine gute Auswahl an Fachliteratur zu den für die
Abiturprüfung relevanten Themen. Des Weiteren stehen dort meist
auch Bücher über
Lerntechniken und Strategien für eine gezielte Vorbereitung zur
Verfügung. Derartige kostenlose Angebote sollte man nutzen, da sie in den Wochen
vor dem Abitur eine gute Hilfe darstellen können.
Quelle: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen CHEMIE;
Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NW; Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf; veröffentlicht beim Ritterbach-Verlag in Frechen; 1. Auflage 1999.
erstellt am: 29.10.2002update am: 02.11.11
Aus der Praxis:
Bekanntermaßen ist das Ziel des Abiturs die Allgemeine Hochschulreife und damit der Zugang zu den Universitäten der Bundesrepublik. Heute gibt es aber auch noch andere Zugänge, um einen qualifizierten Abschluss eines Studiums zu erreichen. Wie sich mittlerweile herumgesprochen hat, sind die meisten Universitäten völlig überlaufen, bedingt durch die Gleichzeitigkeit der Abschaffung der Wehrpflicht und der G8-Reform in verschiedenen Bundesländern. Warum sollte also man/frau nicht ein Fernstudium beginnen? Die Hochschule Wismar z.B. bietet im Fernstudium Master und Bachelorstudiengänge an. Unter anderem auch "Architektur und Umwelt". Hier sind grundlegende Chemiekenntnisse von großem Vorteil, schließlich bestehen alle Baustoffe aus chemischen Materialien, über deren Zusammensetzung und Anwendung ein Architekt Bescheid wissen sollte. Man muss sich nur an die bekanntesten Bausünden der Vergangenheit erinnern: Die Anwendung von chlorierten Kohlenwasserstoffen als Holzschutzmittel im Innenbau in den 70er- und 80er-Jahren, die großflächige Anwendung von krebserregendem Asbest als Brandschutzmittel und nicht zuletzt die Anwendung der Polychlorierten Biphenyle (PCB) in z.B. Dichtungsmitteln und Farben. Hätten Architekten hier bessere Chemiegrundlagenkenntnisse und Zugang zu weitergehenden Informationen besessen, wären gesundheitliche und finanzielle Folgen für die Betroffenen vermeidbar gewesen.